Absatz 1

Der Bund beschafft keine Kampfflugzeuge des Typs F-35.

Erklärung

Mit dieser Initiative wird die Beschaffung von diesem einen Kampfflugzeugtypen, dem F-35, verboten. Wieso dieser spezifische Typ verboten werden soll, wird im Argumentarium erklärt.

Absatz 2

Das Armeebudget wird entsprechend angepasst.

Erklärung

Für den Kampfjetkauf stehen der Armee sechs Milliarden zur Verfügung. Diesen Betrag hat die Stimmbevölkerung im Herbst 2020 knapp angenommen. Diese sechs Milliarden erhält die Armee jedoch nicht sofort, sondern das Armeebudget wird jedes Jahr etwas erhöht, bis diese sechs Milliarden zusammenkommen. Mit der Teuerung, also der Inflation, steigt das Budget jährlich um 2.1 Prozent bzw. von 4.2 Milliarden im Jahr 2014 auf deutlich über 6.1 Milliarden bis 2030 an. Wird diese Initiative angenommen, hat die Armee bis zu diesem Zeitpunkt schon einen Teil dieser sechs Milliarden erhalten. Dieses Geld soll aber nicht für andere Beschaffungen ausgegeben, sondern zurück in die allgemeine Bundeskasse überführt werden.

Absatz 3

Diese Bestimmungen treten am 1. Januar 2040 ausser Kraft.

Erklärung

Dieser Initiativtext soll nicht für alle Ewigkeit in der Bundesverfassung stehen. Aus diesem Grund wird der Passus in zwanzig Jahren wieder gelöscht, da anzunehmen ist, dass der Bund nach 2040 kein Interesse mehr an der Beschaffung des F-35 haben wird.

Das ergibt als Ganzes:

Initiative gegen den F-35 (kurz: Stop F-35)
Im Bundesblatt veröffentlicht am 31.08.2021.
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 132
13. Übergangsbestimmungen zu Art. 60
(Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee)
1. Der Bund beschafft keine Kampfflugzeuge des Typs F-35.
2. Das Armeebudget wird entsprechend angepasst.
3. Diese Bestimmungen treten am 1. Januar 2040 ausser Kraft.
1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

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